Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, kann ein Anwalt nicht früh genug hinzugezogen werden. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Wenn die Anklage schon im Briefkasten liegt, ist der Verteidigungsspielraum eines Anwalts oft schon stark eingeschränkt. Im allgemeinen Strafverfahren sowie in Jugendstrafsachen unterstützen wir Sie.
Insbesondere